AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Robert Fuhrimann, RFC-Computer Huttwilstrasse 17,
4932 Lotzwil
- Bestellungen und Vertragsabschlüsse können mündlich oder schriftlich erfolgen. In jedem Fall bilden diese Geschäftsbedingungen einen integrierenden Vertragsbestandteil und gelten mit dem Vertzragsabschluss als akzeptiert.
- Als Erfüllungsort gilt für unsere Warenlieferung wie auch für die Kaufpreiszahlung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, der Geschäftssitz der Firma Robert Fuhrimann, Lotzwil.
- Liefertermine werden nach Vereinbarung festgelegt. Vereinbarte Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Ereignisse. Im Fall von Verzögerungen ist der Kunde nicht berechtigt, für Verzugsfolgen Schadenersatz irgendwelcher Art geltend zu machen, noch vom Geschäft zurückzutreten oder den Auftrag zu stornieren.
- Die Waren werden bei uns in Lotzwil ausgeliefert und stehen am vereinbarten Termin zur Abholung durch den Kunden bereit. Wird Auslieferung an einen anderen Ort gewünscht, erfolgt diese Lieferung durch uns auf Gefahr und zu Lasten des Käufers (Lieferpauschale Fr. 85.--)
- Grundsätzlich erfolgt die Auslieferung der Ware gegen Barzahlung. Die Preise verstehen sich inklusive MwSt, rein netto. Bei Zahlungsverzug ist Robert Fuhrimann berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen von 6% p.a. zu belasten.
- Mängelrügen irgendwelcher Art können nur berücksichtigt werden, wenn sie innhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware in schriftlicher Form erfolgen.
- Wir leisten Qualitäts- und Gewährleistungsgarantie für die RFC-Computer über einen Zeitraum von 12 Monaten. Für andere Produkte (Hard- und Software) vornehmen. Für Folgeschäden ausserhalb der gesetzlichen Bestimmungen oder Schäden aus unsachgemässer Behandlung. Für Datenverlust oder fehlerhafte Software (auch z. B. infolge Installation von Hard- und Software, Bedienungsfehler und fehlerhafter Handhabung von Hard- und Software durch Viren oder ähnliches) wird jede Haftung abgelehnt.
Die mit uns abgeschlossenen Verträge unterstehen dem schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Aarwangen.
Lotzwil, 01. März 1995